Kinder, die Entwicklungsstörungen und Verzögerungen aufweisen, ebenso Kinder mit Behinderungen unterschiedlichster Ursachen.
Erwachsene, die kurzzeitig oder dauernd durch einen Unfall, eine psychische oder körperliche Erkrankung eingeschränkt sind und dadurch in ihrem selbstständigen Handeln beeinträchtigt werden.
Menschen, die je nach Schwere mit unterschiedlichen Therapiemethoden behandelt werden, um die größtmögliche Selbstständigkeit wiederherzustellen.
Ergotherapie wird vom Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausärzte versch. Fachrichtungen, Neurologen, Orthopäden) verordnet und die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Selbstverständlich können Sie Ergotherapie auch privat in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihnen.